Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1977

Geschäftszahl

2211/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1219/66 E 1. Juli 1968 VwSlg 7383 A/1968 RS 8

Stammrechtssatz

Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 45, Absatz 2, StVO 1960 liegt nicht im Ermessen der Behörde, vielmehr hat der Antragsteller bei Zutreffen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf deren Erteilung.