Verwaltungsgerichtshof
17.02.1977
2211/76
GRS wie 1219/66 E 1. Juli 1968 VwSlg 7383 A/1968 RS 8
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach Paragraph 45, Absatz 2, StVO 1960 liegt nicht im Ermessen der Behörde, vielmehr hat der Antragsteller bei Zutreffen der Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf deren Erteilung.