Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1977

Geschäftszahl

2158/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2024/70 E 11. März 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 8, Absatz 2, DVG schränkt das den Parteien des Verwaltungsverfahrens in den Paragraph 37 und Paragraph 45, Absatz 2, AVG 1950 eingeräumte Recht auf Parteiengehör nicht ein. Eine mit den Angaben der Partei im Gegensatz stehende Zeugenaussage ist dieser daher vorzuhalten.