Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1977

Geschäftszahl

2123/76

Rechtssatz

Ist nach dem unwidersprochen gebliebenen Gutachten der Sachverständigen eine Immission nicht zu erwarten, dann ist der vom Wohngebäude des Nachbarn eingehaltene Abstand als angemessen im Sinne des Gesetzes zu beurteilen (Hinweis E 23.11.1976, 2217/75).