Verwaltungsgerichtshof
26.04.1977
2123/76
Ist nach dem unwidersprochen gebliebenen Gutachten der Sachverständigen eine Immission nicht zu erwarten, dann ist der vom Wohngebäude des Nachbarn eingehaltene Abstand als angemessen im Sinne des Gesetzes zu beurteilen (Hinweis E 23.11.1976, 2217/75).