Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1977

Geschäftszahl

2093/76

Rechtssatz

Soll eine Garage in Erfüllung der nach Paragraph 36, Garagengesetz bestehenden Garagenbaupflicht errichtet werden, so ist ein Widerspruch zu Paragraph 6, leg cit nur dann anzunehmen, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Errichtung der Garage als unzulässig erscheinen lassen (Hinweis E 18.10.1960, 2568/59 VwSlg 5389 A/1960).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2099/76

2097/76