Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.01.1980

Geschäftszahl

2043/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0255/56 E 5. November 1958 RS 1

Stammrechtssatz

Zeiten einer Arbeitslosigkeit im Ausland können einen Anspruch auf Begünstigung nach Paragraph 502, Absatz eins, ASVG nur dann begründen, wenn diese Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit einer einen sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungstatbestand bildenden Auswanderung aus den im Paragraph 500, ASVG angeführten Gründen stand.