Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1977

Geschäftszahl

2021/76

Rechtssatz

Ästhetische Sachverständigenurteile bilden nur dann ein taugliches Beweismittel, wenn sie angeben, wodurch das Schutzobjekt gekennzeichnet ist und welche Störung durch den geplanten Bau herbeigeführt würde (Hinweis E 3.7.1973, 1963/72).