Verwaltungsgerichtshof
24.01.1977
2021/76
Ästhetische Sachverständigenurteile bilden nur dann ein taugliches Beweismittel, wenn sie angeben, wodurch das Schutzobjekt gekennzeichnet ist und welche Störung durch den geplanten Bau herbeigeführt würde (Hinweis E 3.7.1973, 1963/72).