Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1979

Geschäftszahl

1919/76

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, dass der Betroffene davon Kenntnis hat, ob eine Behörde nach Einlangen einer Vorstellung gem Paragraph 57, AVG Ermittlungen eingeleitet hat oder nicht.