Verwaltungsgerichtshof
21.09.1977
1823/76
Ausführungen hinsichtlich der Begriffsbestimmung "Gänge" im Sinne des Paragraph 22, Absatz 3, 2.Satz d. Allg. DienstnehmerschutzVO. Gänge iS der zit. Gesetzesbestimmung, auf denen auch vorübergehend keine Lagerungen vorgenommen werden dürfen, sind auch solche, die sich in einem Lagerraum selbst finden.