Verwaltungsgerichtshof
21.10.1976
1812/76
Normalerweise erfolgt eine regelmäßige Heranziehung von Beamten nur ab einer gewissen DKl zu best. Aufgaben deshalb, weil die für eine einwandfreie Bewältigung dieser Aufgaben über den Stand des theoretischen Wissens hinaus nötige praktische Erfahrung im Regelfall nur bei Beamten ab dieser höheren Dkl gegeben ist (VJ).