Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.1978

Geschäftszahl

1787/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1946/77 E 13. März 1978 RS 1

Stammrechtssatz

Gemäß Paragraph 26, Absatz 2, erster Satz StVO 1960 ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. In der Verfolgung eines mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Kraftfahrzeuges ist eine Einsatzfahrt im Sinne des Paragraph 26, Absatz eins, StVO zu erblicken.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1976001787.X02