Die Leitung der Gruppe eines Bundesministeriums durch einen Beamten der DKl VIII stellt nichts Außergewöhnliches dar (Hinweis E 28.10.1976, 910/75).Die Leitung der Gruppe eines Bundesministeriums durch einen Beamten der DKl römisch acht stellt nichts Außergewöhnliches dar (Hinweis E 28.10.1976, 910/75).