Verwaltungsgerichtshof
21.04.1977
1662/76
GRS wie 1361/56 E 29. Juni 1960 VwSlg 5330 A/1960 RS 1
Der Leistungsanspruch des Versicherten in der Pensionsversicherung entsteht erst bei Eintritt des Versicherungsfalles, weshalb die Anwartschaft als Leistungserwartung nicht zu den gem Paragraph 410, Ziffer 7, ASVG sich für den Versicherten aus diesem Gesetz ergebenden und auf sein Verlangen bescheidmäßig festzustellenden Rechten gezählt werden kann.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1722/76