Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1977

Geschäftszahl

1662/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0343/49 B 12. März 1949 VwSlg 740 A/1949 RS 2

Stammrechtssatz

Interessen, die durch keinen Rechtsanspruch gesichert sind, ist der Verwaltungsgerichtshof zu schützen nicht berufen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1722/76