Verwaltungsgerichtshof
21.04.1977
1662/76
GRS wie 2613/50 E 25. Juni 1952 VwSlg 2590 A/1952 RS 2
Unter einer Anhaltung, die den Anspruch auf Anrechnung eines Zeitraumes als Pflichtbeitrag begründet, ist nur eine volle Freiheitsentziehung, nicht eine bloß mit Meldezwang verbundene Konfinierung zu verstehen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1722/76