Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1977

Geschäftszahl

1662/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2613/50 E 25. Juni 1952 VwSlg 2590 A/1952 RS 2

Stammrechtssatz

Unter einer Anhaltung, die den Anspruch auf Anrechnung eines Zeitraumes als Pflichtbeitrag begründet, ist nur eine volle Freiheitsentziehung, nicht eine bloß mit Meldezwang verbundene Konfinierung zu verstehen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1722/76