Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1976

Geschäftszahl

1655/76

Rechtssatz

Übertretungen der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen reichen in der Regel für sich allein noch nicht hin, die Verlässlichkeit einer Person unter waffenrechtlichen Gesichtspunkten zu verneinen (Hinweis auf E 22. Juni 1976, 1055/76, VwSlg 9094 A/1976)