Verwaltungsgerichtshof
28.09.1977
1445/76
GRS wie 0749/71 E 28. September 1972 RS 1
Auch ein im Zuge des Ehescheidungsprozesses abgeschlossener Vergleich, mit welchem der Ehemann seiner Ehegattin eine Eigentumswohnung überläßt, unterliegt der Grunderwerbsteuer, mag auch wegen Fehlens einer verbücherungsfähigen Urkunde eine grundbücherliche Eintragung des Eigentumsrechtes
des Überlassenden noch nicht erfolgt sein, wenn sich daraus ergibt, daß die Vergleichsparteien Willensübereinstimmung über die Überlassung der Grundanteile, deren rechtliches Zubehör die Eigentumswohnung ist, erzielt haben.