Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1979

Geschäftszahl

1442/76

Rechtssatz

Es ist nicht entscheidend, daß der Berufstätige kein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen kann, wenn der Inhalt seiner Täigkeit dem Berufsbild eines Ingenieurkonsulenten für das Bauwesen entspricht.