Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1976

Geschäftszahl

1380/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1246/60 E 2. Februar 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Der nach der Richtsatzposition IV/i/497 eingefügte Nachsatz bezieht sich nicht nur auf die Richtsatzpositionen IV/i/494-497, sodass Schmerzzustände als lebhafte Reizerscheinungen auch neben einer Einschätzung nach den Richtsatzpositionen IV/i/490-493 gesondert zu berücksichtigen sind.