Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1979

Geschäftszahl

1322/76

Rechtssatz

Ein Begünstigungswerber, der seinen Anspruch im Sinne des Paragraph 502, Absatz 4, ASVG nur aus einer aus den Gründen des Paragraph 500, ASVG bedingten Auswanderung ableitet, ist nicht verhalten, eine Bescheinigung gem Paragraph 506, Absatz 3, ASVG beizubringen.