Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1976

Geschäftszahl

1236/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1963/05/09 0164/63 1

Stammrechtssatz

Die Unkenntnis der Straßenverkehrsvorschriften kann bei einen Kraftfahrer niemals als unverschuldet angesehen werden.