Verwaltungsgerichtshof
14.06.1977
1190/76
Die für den Umfang der Dotierungspflicht maßgebenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotierungspflichtigen sind jene, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation für den Zeitpunkt der Verehelichung anzunehmen sind.