Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1977

Geschäftszahl

1190/76

Rechtssatz

Die für den Umfang der Dotierungspflicht maßgebenden Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Dotierungspflichtigen sind jene, die unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation für den Zeitpunkt der Verehelichung anzunehmen sind.