Verwaltungsgerichtshof
09.09.1976
1179/76
GRS wie 0328/73 B 30. Oktober 1973 RS 1
(Hinweis: Kein neuerlicher Aufwandersatz bei Säumnisbeschwerde)
Anspruch des Bf auf Ersatz der Barauslagen die er zunächst dem VGH zu ersetzen hatte, durch den Rechtsträger der säumigen Behörde (hier: Stadtgemeinde für Gemeinderat).