Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1976

Geschäftszahl

1100/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0648/60 E 21. Mai 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdebehauptung, dass dann, wenn eine Maßnahme der Heilfürsorge ausreichend, eine andere aber noch wirksamer sei, dem Beschädigten durch bloß ausreichende Maßnahme nicht die entsprechend notwendige Heilfürsorge zuteil werde (Hier: Badekur).