Verwaltungsgerichtshof
23.05.1977
1097/76
GRS wie 1614/61 E 26. April 1962 RS 1
Für die Abnahme einer Blutprobe kann von der Verwaltungsbehörde auch ein in einem Krankenhaus tätiger Arzt herangezogen werden, welcher nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit eines praktischen Arztes erfüllt.