Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1977

Geschäftszahl

1097/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1614/61 E 26. April 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Abnahme einer Blutprobe kann von der Verwaltungsbehörde auch ein in einem Krankenhaus tätiger Arzt herangezogen werden, welcher nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit eines praktischen Arztes erfüllt.