Verwaltungsgerichtshof
28.09.1978
1013/76
Ausführungen darüber, dass es einem Straßenaufsichtsorgan zugebilligt werden muss, bei Tag die Kennzeichennummer richtig abzulesen, sowie Wagentype und Fahrzeugfarbe mit Sicherheit festzustellen und verlässliche Angaben über das Verkehrsverhalten eines Kraftwagenlenkers zu machen (Hinweis E 16.6.1952, 614/52, VwSlg 2572 A/1952).