Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1978

Geschäftszahl

1013/76

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass es einem Straßenaufsichtsorgan zugebilligt werden muss, bei Tag die Kennzeichennummer richtig abzulesen, sowie Wagentype und Fahrzeugfarbe mit Sicherheit festzustellen und verlässliche Angaben über das Verkehrsverhalten eines Kraftwagenlenkers zu machen (Hinweis E 16.6.1952, 614/52, VwSlg 2572 A/1952).