Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.1977

Geschäftszahl

0983/76

Rechtssatz

Die Abgabe aller Erzeugnisse oder Zubereitungen, die auch arzneilichen Zwecken dienen, ist nicht ausschließlich den Apotheken vorbehalten (Hinweis auf E 20.5.1948, 364/47, VwSlg 413 A/1948).