Verwaltungsgerichtshof
26.04.1977
0983/76
Die Abgabe aller Erzeugnisse oder Zubereitungen, die auch arzneilichen Zwecken dienen, ist nicht ausschließlich den Apotheken vorbehalten (Hinweis auf E 20.5.1948, 364/47, VwSlg 413 A/1948).