Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1976

Geschäftszahl

0955/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1475/67 E 1. April 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein nachträglicher Widerruf des Geständnisses glaubwürdig ist und durch entsprechende Beweise gestützt wird.