Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1976

Geschäftszahl

0949/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/74 E 18. Dezember 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Partei, wenn sie einen Zustellungsmangel behauptet, diesen unter Beweis zu stellen.