Verwaltungsgerichtshof
15.03.1978
0935/76
Das Vorhandensein einer Befähigung des Konzessionswerbers zur Erläuterung von Sehenswürdigkeiten ist nicht Verleihungsvoraussetzung. Bei der Bedarfsfrage für Fiaker hat die Frequenz der Standplätze entscheidendes Gewicht, wobei die bei ähnlichen Beförderungsleistungen (Taxigewerbe) gegebene Möglichkeit einer Steuerung der Einsatzzeit der Fahrzeuge per Funk hier außer Betracht zu lassen war. (Hinweis auf E vom 18.10.1967, 0004/67, VwSlg 7198 A/1967)