Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.1978

Geschäftszahl

0935/76

Rechtssatz

Das Vorhandensein einer Befähigung des Konzessionswerbers zur Erläuterung von Sehenswürdigkeiten ist nicht Verleihungsvoraussetzung. Bei der Bedarfsfrage für Fiaker hat die Frequenz der Standplätze entscheidendes Gewicht, wobei die bei ähnlichen Beförderungsleistungen (Taxigewerbe) gegebene Möglichkeit einer Steuerung der Einsatzzeit der Fahrzeuge per Funk hier außer Betracht zu lassen war. (Hinweis auf E vom 18.10.1967, 0004/67, VwSlg 7198 A/1967)