Verwaltungsgerichtshof
15.03.1978
0935/76
Zum Begriff des die vorhandene Nachfrage befriedigenden Angebotes gehört auch, daß die gewerblichen Leistungen dem die Nachfrage repräsentierenden Interessentenkreis zu Preisen zur Verfügung stehen, die ihm zugemutet werden können. (Hinweis auf E vom 20.9.1966, 1205/65, VwSlg 6992 A/1966, vom 5.2.19196, 0783/67)