Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1976

Geschäftszahl

0817/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2204/60 E 18. Mai 1962 RS 1

Stammrechtssatz

Die Verwertung eines Gutachtens, dem vom leitenden Arzt des Landesinvalidenamtes oder dem von ihm bevollmächtigten Arzt widersprochen wurde, ist der Behörde verwehrt. Die Nichtverwertung dieses Gutachtens kann daher keinen Verfahrensmangel begründen.