Verwaltungsgerichtshof
10.09.1976
0817/76
GRS wie 2204/60 E 18. Mai 1962 RS 1
Die Verwertung eines Gutachtens, dem vom leitenden Arzt des Landesinvalidenamtes oder dem von ihm bevollmächtigten Arzt widersprochen wurde, ist der Behörde verwehrt. Die Nichtverwertung dieses Gutachtens kann daher keinen Verfahrensmangel begründen.