Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1976

Geschäftszahl

0758/76

Rechtssatz

Eine Lärmerregung, die in gleicher Lautstärke tagsüber hingenommen werden muß, kann als ungebührlich anzusehen sein, wenn sie zur Nachtzeit erfolgt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1976:1976000758.X02