Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

0728/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0972/72 E 20. Dezember 1973 VwSlg 4623 F/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Begründung der rechtlichen oder wirtschaftlichen Verfügungsmacht iSd Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1955 genügt eine mündliche rechtsgeschäftliche Vereinbarung derzufolge jemand ermächtigt wird, eine Liegenschaft auf eigene Rechnung zu verkaufen, und zwar in der Weise, daß der Ermächtigte den Verkauf einleitet, wobei der Ermächtigende verspricht, den angebahnten Verkauf abzuschließen und zu erfüllen, während ein über den vom Grundstückseigentümer ausbedungenen Mindestpreis hinausgehender Mehrerlös ganz oder in der Hauptsache dem Ermächtigten zukommt.