Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.11.1976

Geschäftszahl

0724/76

Rechtssatz

Eine Schädigung im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, liti OFG begründet keine Anspruchsberechtigung auf Ausstellung einer Amtsbescheinigung wegen erlittener Haft gemäß Paragraph 4, Absatz 5, OFG.