Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.02.1978

Geschäftszahl

0569/76

Rechtssatz

Das im Baugewerbe dem Arbeitnehmer - auch - für die Dauer der Familienheimfahrt über das Wochenende bezahlte Trennungsgeld, daß das im Paragraph 9, Abschnitt römisch zwei des Kollektivvertrages für Baugewerbe vorgesehene Ausmaß nicht übersteigt, wird auf Grund dieses Kollektivvertrages geleistet.