Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.1977

Geschäftszahl

0566/76

Rechtssatz

Auch die Auswahl der einem Verwaltungsverfahren beizuziehenden Sachverständigen ist durch die Aufsichtsbehörde insoweit zu kontrollieren, als durch hiebei den Gemeindebehörden etwa unterlaufene Mängel Rechte des Vorstellungswerbers verletzt worden sind.