Verwaltungsgerichtshof
01.02.1977
0566/76
Auch die Auswahl der einem Verwaltungsverfahren beizuziehenden Sachverständigen ist durch die Aufsichtsbehörde insoweit zu kontrollieren, als durch hiebei den Gemeindebehörden etwa unterlaufene Mängel Rechte des Vorstellungswerbers verletzt worden sind.