Verwaltungsgerichtshof
24.11.1977
0558/76
GRS wie 1146/64 E 24. Mai 1966 VwSlg 6929 A/1966 RS 2
Erhebt eine Partei gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes keine Berufung, so ist sie gegen den bestätigenden Ministerialbescheid, der infolge Berufung einer anderen Partei erlassen wurde, mangels Erschöpfung des Instanzenzuges nicht beschwerdelegitimiert.