Verwaltungsgerichtshof
26.11.1980
0541/76
Die Hinzurechnung von 30 v. H. des Einkommens des im gemeinsamen Haushalt mit dem Versorgungsberechtigten lebenden Ehegatten gemäß Paragraph 13, Absatz 2, ist unabhängig davon, ob dem Versorgungsberechtigten dieser Teil des Einkommens eines Ehegatten tatsächlich zufließt oder nicht.