Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1976

Geschäftszahl

0476/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1975/05/14 2230/74 1

Stammrechtssatz

Die gesonderte Anführung der Architekten im Paragraph 10, Absatz 2, Ziffer 7, Litera c, UStG 1972 bedeutet gegenüber dem Begriff der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker keine Erweiterung (Hinweis: Gegenteilige Auffassung des VfGH in B 342/73 vom 7.10.1974). Ein "projektierender Baumeister" fällt daher nicht unter diese Gesetzesstelle.