Verwaltungsgerichtshof
25.01.1977
0469/76
GRS wie 0195/51 E 12. Jänner 1952 VwSlg 2407 A/1952 RS 2
Zum Charakter der Kostenbeiträge für Instandhaltung der Wasserabzweigleitung - keine Abgabe im Sinne des Fin.Verf.Ges.
Hindert eine Begründungslücke die Nachprüfung auf Gesetzmäßigkeit des Inhaltes, dann hat die Behörde durch die unzulängliche Begründung Verfahrensvorschriften verletzt, bei deren Einhaltung sie zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.