Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1976

Geschäftszahl

0424/76

Rechtssatz

Die Schiedskommission als Berufungsbehörde kann den Bescheid des Landesinvalidenamtes als Unterbehörde auch in der Richtung ändern, daß eine vom Landesinvalidenamt anerkannte Dienstbeschädigung durch eine andere, dasselbe Leiden beschreibende Dienstbeschädigung ersetzt wird.