Verwaltungsgerichtshof
05.11.1976
0424/76
Die Schiedskommission als Berufungsbehörde kann den Bescheid des Landesinvalidenamtes als Unterbehörde auch in der Richtung ändern, daß eine vom Landesinvalidenamt anerkannte Dienstbeschädigung durch eine andere, dasselbe Leiden beschreibende Dienstbeschädigung ersetzt wird.