Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1977

Geschäftszahl

0355/76

Rechtssatz

Die Bestimmung des Paragraph 28, Absatz 2, vorletzter Satz StVO verlangt nicht, daß das Schienenfahrzeug behindert oder gar zu einer Notbremsung gezwungen wird.