Verwaltungsgerichtshof
21.09.1976
0352/76
GRS wie 1330/64 E 8. Februar 1965 Vwslg 6581 A/1965 RS 1
Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Störung der Ordnung an öffentlichen Orten ist es erforderlich, daß durch das Verhalten ein Zustand hergestellt wird, der der Ordnung wie sie an öffentlichen Orten gefordert werden muß, widerspricht. (Hinweis auf E vom 8.10.1951, Zl. 2962/50, VwSlg. 2263 A/1950)