Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1976

Geschäftszahl

0352/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1789/63 E 18. Jänner 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Ausführungen darüber, dass auch die - zumindestens mitschuldige - Beteiligung an einem Raufhandel in einem öffentlichen Lokal ein Verhalten darstellt, welches geeignet ist Ärgernis zu erregen und die Ordnung an einem öffentlichen Ort zu stören.