Verwaltungsgerichtshof
18.11.1976
0295/76
Im Beschwerdeverfahren wurde die Beschwerdelegitimation der Eigentümerin des LKW, der durch das Fahrzeug, dessen Eigenschaft als Kraftfahrzeug festgestellt hätte werden sollen, beschädigt wurde, anerkannt.
ECLI:AT:VWGH:1976:1976000295.X02