Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.1976

Geschäftszahl

0295/76

Rechtssatz

Im Beschwerdeverfahren wurde die Beschwerdelegitimation der Eigentümerin des LKW, der durch das Fahrzeug, dessen Eigenschaft als Kraftfahrzeug festgestellt hätte werden sollen, beschädigt wurde, anerkannt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1976:1976000295.X02