Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.02.1977

Geschäftszahl

0252/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0122/60 E 15. Mai 1962 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Mangelhaftigkeit des Ermittlungsverfahrens liegt dann nicht vor, wenn die Partei die Durchführung einer ihrer Meinung nach unzureichenden Beweisaufnahme vereitelt.