Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1977

Geschäftszahl

0186/76

Rechtssatz

Ein Bescheid, der nicht innerhalb der Verjährungsfrist zugestellt wurde, kann eine Unterbrechung der Verjährung nicht bewirken (Hinweis E 4.10.1973, 898/72 - Zoll).