Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1977

Geschäftszahl

0183/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0241/72 E 20. September 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Verstoß gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsvorschriften unter besonders gefährlichen Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern kann nur dann vorgenommen werden, wenn zur Verletzung einer bestimmten Verkehrsvorschrift noch ein anderes Sachverhaltselement hinzutritt (Hinweis E 4.7.1963, 1752/62, E 18.2.1971, 0702/70, E 14.6.1973, 2344/71)