Verwaltungsgerichtshof
25.11.1976
0150/76
GRS wie 1536/58 E 8. November 1961 VwSlg 5658 A/1961 RS 3
Angesichts der engen Bindung von Ehegatten kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß auch ein sozialversicherungsrechtlicher Nachteil, den der Versicherte wegen der Abstammung seines Ehegatten erleidet, oder eine Auswanderung des Versicherten aus diesem Grund den Begünstigungstatbestand bildet.