Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1976

Geschäftszahl

0150/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1536/58 E 8. November 1961 VwSlg 5658 A/1961 RS 3

Stammrechtssatz

Angesichts der engen Bindung von Ehegatten kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, daß auch ein sozialversicherungsrechtlicher Nachteil, den der Versicherte wegen der Abstammung seines Ehegatten erleidet, oder eine Auswanderung des Versicherten aus diesem Grund den Begünstigungstatbestand bildet.