Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1977

Geschäftszahl

0107/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1718/73 E 4. April 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bauunternehmer tritt wirtschaftlich gesehen wie ein Gesamtunternehmer (Generalunternehmer) auf, wenn er neben der Erbringung der Baumeisterleistungen und der Überwachung und Koordinierung der Bauhandwerker das Preisrisiko für die gesamten Bauleistungen trägt.